Helfen & Spenden
Unzählige Menschen sind das ganze Jahr über für Sternstunden aktiv.
So füllt der ehrenamtliche FC Sternstunden seit 30 Jahren im Sommer die Spendendosen - im Winter ist Sternstunden-Eishockeymannschaft für den guten Zweck auf dem Eis. Tausende Sterne bekommen wir jedes Jahr von kreativen Bastlern für den Sternstunden-Stand am Nürnberger Christkindlesmarkt zugeschickt.
So können Sie Kindern, die krank, behindert oder Not leidend sind, helfen:

Online spenden
Helfen Sie mit! Direkt, unkompliziert und sicher, mit dem Online-Spendenformular. Ihre Spende kommt garantiert zu 100 Prozent den Kindern zugute.
Aktionen zugunsten von Sternstunden

Sie möchten Kinder in Not unterstützen und planen eine Veranstaltung zugunsten von Sternstunden? Ihrer Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, ob Konzert, Spendenlauf oder Tombola – jeder Euro hilft, dass Sternstunden Kindern auf der ganzen Welt eine bessere Zukunft bieten kann.
Gerne beraten wir Sie bei Ihrer Benefizaktion und senden Ihnen Infomaterial, Poster, Flyer und Broschüren zu, die Sie bei Ihrer Veranstaltung auslegen können, um auf den Spendenzweck hinzuweisen. Wenn Sie möchten, nehmen wir Ihre Veranstaltung in unseren Online-Terminkalender auf oder weisen auch in unserem Newsletter darauf hin.
Was Sie bei der Planung beachten sollten:
Bei Unterstützungsaktionen Dritter ist der Verein Sternstunden nicht der Veranstalter, sondern muss klar als begünstigte Hilfsorganisation ausgewiesen sein. Sie als offizieller Veranstalter sind verpflichtet, Ankündigungen und Informationsmedien wie Internetauftritt, Presseankündigung,
Einladungen, Flyer und Plakate entsprechend zu gestalten (z.B. „Spendenaktion zugunsten von Sternstunden“ oder „Der Erlös geht an Sternstunden“). Das Logo und der Name von Sternstunden sind rechtlich geschützte Markenzeichen und dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung (in Schrift- oder Textform) verwendet werden. Diese können wir nur erteilen, wenn der wesentliche Verlauf der Aktion (Ort, Zeit, Art und Weise der Durchführung, Namen und Rollen der dabei öffentlichkeitswirksam agierenden Personen) und die dazu vorgesehenen Ankündigungen und Informationsmedien (s.o.) im Vorfeld mit uns abgestimmt werden. Setzen Sie sich dazu bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.
Was für Sie steuerlich wichtig ist
Aus steuerlichen Gründen können wir nur Aktionen oder Veranstaltungen genehmigen, die dem Zweck dienen, Spenden zur Unterstützung unserer Arbeit zu sammeln. Dies gilt leider nicht für Aktionen gewerblicher Veranstalter, bei denen die Höhe des abgeführten Erlöses von einem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen abhängig gemacht werden soll. Für Zuwendungen aus solchen Aktionen müssten wir wegen des damit verbundenen Werbeeffekts Steuern abführen. Dies ist uns jedoch nicht möglich, weil wir die uns geleisteten Spenden grundsätzlich ohne Abzüge zu 100% zur Finanzierung der von uns unterstützten Förderprojekte einsetzen.
Nach Ihrer Aktion
Gerne können wir eine Meldung über Ihre Veranstaltung auf unsere Internetseite stellen, wenn wir von Ihnen nach Abschluss ein aussagekräftiges Foto sowie einen kurzen Bericht erhalten. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, einen Termin für eine symbolische Scheckübergabe mit uns zu vereinbaren. Darüber hinaus stellen wir Ihnen auch gerne eine Spendenurkunde aus, damit Sie Ihr Engagement kommunizieren können.

Sonderkonto für Spendenaktionen
Sternstunden e.V.
IBAN: DE08 7005 0000 0007 0510 00
BIC: BYLADEMM (BayernLB)
Meldungen
Gemeinsam bewegen, gemeinsam helfen: Open Air Pilates in Kühbach
Frische Luft, Sonnenstrahlen, Bewegung im Grünen und gleichzeitig Kinderunterstützen, die auf Hilfe angewiesen sind, ist ein großes Anliegen der Organisatorin Lieselotte Ballas und der Damengymnastikgruppe Kühbach.
Bewegung mit Wirkung: Salus-Team spendet für Sternstunden
Im Rahmen einer sportlichen Mitmachaktion sammelte ein Team der Salus Gruppe nicht nur Kilometer, sondern auch Spendengeld. Den dritten Platz verwandelten die Mitarbeitenden der Produktion in 500 Euro für Sternstunden.
Versicherung trifft Fußball – ein bayerisches Kräftemessen mit Witz
Am 29. Juli kam es zu einem besonderen sportlichen Schlagabtausch: Die beiden Versicherer Versicherungskammer Bayern und die Bayerische trafen auf dem Trainingsgelände des TSV 1860 mit viel Spaß, Fairness und natürlich einer ordentlichen Portion Humor aufeinander. Die Gewinner: Sternstunden!
Gräfenberger Kinder laufen und helfen Kindern in Not
Am 30. Mai fand an der Grundschule Gräfenberg der diesjährige Spendenlauf „Kinder laufen für Kinder“ statt. Die Schülerinnen und Schüler liefen bei bestem Wetter engagiert Runde um Runde auf dem Sportplatz – mit dem Ziel, möglichst viele Spenden für Sternstunden zu sammeln.
Weltrekordkloß für Sternstunden
Runde Sache in Unterfranken: Zum 700-jährigen Dorfjubiläum stellten die Wombacher einen neuen Weltrekord auf. Sie kochten den größten Kloß der Welt mit 464,8 Kilo!
Pfiade, Ringlstetter!
Zum fulminanten Abschied der Kult-Late-Night-Show „Ringlstetter“ wurde nicht nur gelacht, gerührt zurückgeblickt und gefeiert – sondern auch Gutes getan: Bei einer ganz besonderen Spendenaktion kamen 1.387 Euro für Sternstunden zusammen.
Spenden statt schenken
Sie haben Geburtstag, feiern Jubiläum oder planen Ihre Hochzeit? Anstelle von Geschenken wünschen sich viele Menschen Spenden für eine gute Sache. Wenn Sie zu einem bestimmten Anlass Sternstunden unterstützen möchten, informieren Sie uns bitte vorab über Ihre Planungen, damit wir Sie bestmöglich unterstützen können.
Bereits in der Einladung können Sie Ihre Gäste darauf hinweisen, dass Sie um Spenden zugunsten von Sternstunden bitten. Vermerken Sie unser Sonderkonto und legen Sie ein eindeutiges Kennwort fest (zum Beispiel den Vor- und Nachnamen der feiernden Person), das die Gäste bei der Überweisung angeben, damit die Spende richtig zugeordnet werden kann. Nach der Aktion erhalten Sie ein Dankschreiben, in dem wir Ihnen die Gesamtsumme der eingegangenen Spenden mitteilen.
Falls Sie sich bei den Spendern bedanken wollen, werden wir Ihnen anschließend die Namen und Vornamen der Spender mitteilen, falls diese auf dem Überweisungsträger keinen abweichenden Wunsch vermerkt haben (z.B.: „keine Namensnennung"). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen die Höhe der Einzelspenden nicht mitteilen können.
Gerne senden wir Ihnen auch Informationsmaterialien (Flyer, Jahresberichte, Poster) zu.
Sonderkonto für besondere Anlässe
Sternstunden e.V.
IBAN: DE08 7005 0000 0007 0510 00
BIC: BYLADEMM (BayernLB)

Spenden im Trauerfall
Der Tod eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen ein schmerzlicher Verlust. Für viele Hinterbliebene ist es tröstlich, dass sie inmitten ihrer Trauer anderen Hoffnung schenken können. Oft bitten sie deshalb anstelle von Blumen oder Kränzen um Spenden, beispielsweise für Sternstunden. Wenn Sie darüber nachdenken, Sternstunden im Trauerfall zu bedenken, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir unterstützen Sie gerne.
Folgende Informationen sind Ihnen bei der Planung behilflich:
Bitte erwähnen Sie Ihren Spendenwunsch in der Traueranzeige. Vermerken Sie unser Sonderkonto und legen Sie ein eindeutiges Stichwort fest, das die Trauergäste bei der Überweisung angeben, zum Beispiel den Vor- und Nachnamen des Verstorbenen. Wir bitten Sie, uns über Ihr Vorhaben zu informieren, wenn wir Ihnen im Anschluss die Gesamtsumme der eingegangenen Spenden mitteilen sollen. Falls Sie sich bei den Spendern bedanken wollen, werden wir Ihnen anschließend die Namen und Vornamen der Spender mitteilen, falls diese auf dem Überweisungsträger keinen abweichenden Wunsch vermerkt haben (z.B.: „keine Namensnennung"). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen die Höhe der Einzelspenden nicht mitteilen können.
Ihr Kontakt:
buchhaltung@sternstunden.de, Tel. 089-839311-270
Sonderkonto für Trauerfälle
Sternstunden e.V.
IBAN: DE08 7005 0000 0007 0510 00
BIC: BYLADEMM (BayernLB)

Ihr Testament für Kinder in Not
Wie Sie mit Ihrem Testament Gutes tun können
Wenn Sie darüber nachdenken, Sternstunden e.V. in Ihrem Testament zu bedenken, leisten Sie einen wichtigen Beitrag für Kinder in Not. Sie können uns unterstützen, indem Sie Sternstunden e.V. als Erben, Miterben oder mit einem Vermächtnis in Ihrem Testament einsetzen.
Da Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerbegünstigt sind, fällt auf diese Beträge keine Erbschaftssteuer an. Das bedeutet, Ihr Nachlass kommt in vollem Umfang den satzungsgemäßen Zwecken zugute. Selbstverständlich beachten wir alle Auflagen, die Sie in Ihrem Testament festlegen.
1. Was Sie bei der Testamentserstellung beachten sollten
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle Beratung zur Testamentserstellung anbieten oder Formulierungsvorschläge machen dürfen. Wir möchten auch vermeiden, Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung Ihres Testaments zu nehmen.
Eigenhändiges oder notarielles Testament
Ein Testament kann handschriftlich oder beim Notar erstellt werden. Wichtig ist, dass Ihr letzter Wille klar und eindeutig formuliert ist. Häufig kommt es vor, dass Testamente unklar oder unwirksam sind, weil wichtige Unterschiede – zum Beispiel zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis – nicht beachtet werden. Es sollte klar geregelt sein, wer Erbe wird und damit alle Rechte und Pflichten übernimmt. Andernfalls kann es zu Streitigkeiten oder zur gesetzlichen Erbfolge kommen.
Bei gemeinschaftlichen Testamenten (z.B. von Ehepaaren) ist oft unklar, welche Bindungen nach dem Tod des Erstversterbenden gelten. In solchen Fällen muss der wirkliche Wille oft erst durch Auslegung oder sogar gerichtlich festgestellt werden.
Aufbewahrung des Testaments
Ein handschriftliches Testament sollte sicher aufbewahrt werden, damit es im Todesfall gefunden und beim Nachlassgericht abgegeben wird. Wir empfehlen, das Testament gegen eine Gebühr von derzeit 75 Euro beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung zu geben. So ist sichergestellt, dass Ihr Testament im Erbfall eröffnet wird.
Notarielle Beurkundung
Wir empfehlen im Zweifel die Erstellung eines notariellen Testaments. Der Notar sorgt dafür, dass Ihr Wille rechtssicher festgehalten wird und das Testament in amtliche Verwahrung gelangt. Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt und im Verhältnis zu den möglichen Folgen eines fehlerhaften Testaments gering. Ein notarielles Testament erspart in der Regel auch die Kosten für einen Erbschein.
2. Die Abwicklung des Nachlasses
Im Erbfall werden die Erben Rechtsnachfolger des Verstorbenen und übernehmen alle Rechte und Pflichten. Sie sind für die Abwicklung des Nachlasses verantwortlich, dazu gehört zum Beispiel die Begleichung von Schulden oder die Erfüllung von Vermächtnissen. Vermächtnisnehmer erhalten einen Anspruch auf das Vermächtnis, werden aber nicht Erben.
Wenn Sternstunden e.V. als Erbe eingesetzt wird, beauftragen wir eine erfahrene Anwaltskanzlei mit der Abwicklung des Nachlasses. Diese kümmert sich um alle notwendigen Schritte, wie die Haushaltsauflösung, den Verkauf von Immobilien oder die Erfüllung von Vermächtnissen. Nach Abschluss der Abwicklung erhalten wir einen Abschlussbericht und der verbleibende Betrag wird für unsere satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
3. Vorsorge für den Todesfall
Es kann sinnvoll sein, einer vertrauten Person eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, damit sie sich um die ersten Angelegenheiten nach dem Todesfall kümmern kann. Die Testamentseröffnung dauert meist mehrere Wochen. Gibt es keine Vertrauensperson, empfiehlt sich ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter, besonders wenn keine Angehörigen vorhanden sind.
Bitte besprechen Sie diese Fragen bei Bedarf mit Ihrem Notar oder Ihrer Notarin.
Mit einem klar und rechtssicher verfassten Testament können Sie gezielt Gutes tun und sicherstellen, dass Ihr letzter Wille erfüllt wird. Für individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an eine Notarin oder einen Notar. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung für Kinder in Not.
4. Erbschaften und Vermächtnisse - eine wichtige Unterstützung der Arbeit von Sternstunden
Vorstand Dr. Ludger Hermeler verantwortet diesen Bereich seit 13 Jahren und beantwortet die häufigsten Fragen.
Sternstunden: Sie führen viele Gespräche mit potenziellen Erblassern. Welche Fragen werden Ihnen da immer wieder gestellt?
Dr. Ludger Hermeler: In der Regel wollen die Menschen wissen, was man bei der Formulierung eines Testaments beachten sollte, wie und wann der Erbe davon erfährt und wer sich nach ihrem Tod um die praktische Abwicklung des Nachlasses kümmert. Oft geht es aber auch um die empfehlenswerte Form der Errichtung eines Testaments oder die dabei zu vermeidenden Fehler.
Sternstunden: Was sollte man generell bei der Regelung seines letzten Willens bedenken?
Dr. Ludger Hermeler: Wenn man nicht möchte, dass nach dem eigenen Tod die gesetzliche Erbfolge eintritt, muss man sie durch ein wirksames und inhaltlich eindeutiges Testament regeln. Deshalb sollte sich jeder, der seinen letzten Willen selbst bestimmen möchte, rechtzeitig informieren.
Sternstunden: Worauf sollten die Menschen achten, die den Verein Sternstunden in ihrem Testament bedenken wollen?
Dr. Ludger Hermeler: Zunächst sollte man sich klarmachen, worin der Unterschied zwischen „Vererben“ und „Vermachen“ liegt und warum diese Unterscheidung so wichtig ist. Weiterhin gilt es, typische Gestaltungs- und Formfehler zu vermeiden. Dazu haben wir die wesentlichen Empfehlungen online auf unserer Webseite veröffentlicht und auch in einer kurzen Broschüre zusammengefasst, die wir bei Interesse gerne zusenden. Selbstverständlich stehen wir aber auch gerne telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Sternstunden: Warum ist es attraktiv, Sternstunden im Testament zu bedenken?
Dr. Ludger Hermeler: Abgesehen von der gewünschten Unterstützung unserer Arbeit für bedürftige Kinder wissen die meisten zu schätzen, dass Erbschaften zugunsten gemeinnütziger Organisationen wie Sternstunden steuerfrei sind. Schließlich können wir im Falle einer Erbeinsetzung eine umsichtige und seriöse Abwicklung des Nachlasses gewährleisten.
Sternstunden: Was hat Sternstunden bislang denn geerbt?
Dr. Ludger Hermeler: Die größten Vermögenswerte sind Immobilien, Bankguthaben und Wertpapiere. Werden wir als Erbe eingesetzt, gehört dazu oft der hinterlassene Hausrat, der durchaus sehr wertvoll sein kann, wenn beispielsweise dazu Kunstgegenstände, Bilder oder wertvolle Einrichtungen und Sachwerte gehören.
Sternstunden: Welche besonderen Herausforderungen und Erkenntnisse gab es für Sie bei dieser langjährigen Tätigkeit?
Dr. Ludger Hermeler: Viele Menschen wissen zwar im Großen und Ganzen, was ein Testament ist, meinen aber, dass es ausreicht, eine Beschreibung ihres Nachlasses zu verfassen und die wesentlichen Vermögensgegenstände zu „verteilen“. Das kann gehörig schiefgehen und nach dem Tod zu ungewollten Ergebnissen und schwierigen Auslegungsfragen führen. Es bedarf eines gewissen Einfühlungsvermögens, die Menschen für diese wichtigen Dinge zu sensibilisieren und sie zu motivieren, sich seriös beraten zu lassen, zum Beispiel durch einen Notar, der zugleich die Niederschrift eines Testaments übernimmt. Hinzu kommt, dass viele die Regelung ihres letzten Willens viel zu lange vor sich herschieben, weil sich keiner gerne mit dem eigenen Tod befasst. Gelingt es zu vermitteln, dass die Klärung dieser Fragen nicht nur wichtig ist, sondern darüber hinaus eine erhebliche Erleichterung verschafft, sind die meisten Menschen froh, wenn diese Last von ihnen fällt und sie Dinge bei klarem Verstand geregelt haben.

5. Ihre Ansprechpartnerinnen
Für weitergehende Fragen stehen Ihnen unsere Geschäftsführerinnen Natalie Schmid (Telefon 089 8393 11270) und Gabriele Erhart (Telefon 089 8393 11270) gerne zur Verfügung.
Haben Sie noch Fragen?
Sie benötigen eine Spendenquittung?
Ab einer Höhe von 300,01 Euro fordert das Finanzamt eine Spendenquittung. Sternstunden versendet diese automatisch, wenn Name und Adresse vorliegen. Bis zu einem Betrag von 300 Euro reicht es aus, wenn Sie nachfolgenden vereinfachten Zuwendungsnachweis zusammen mit dem Bareinzahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen. Den Zuwendungsnachweis können Sie kostenlos herunterladen:
PDF vereinfachter Zuwendungsnachweis
Sollten Sie dennoch eine Spendenquittung wünschen, stellen wir Ihnen diese auf Nachfrage gerne aus.
Welche Daten speichert Sternstunden bei einer Spende?
Sternstunden nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Zur Abwicklung Ihrer Spende (Lastschrifteinzug, Kreditkartenzahlung, Überweisung oder Barspende) erhebt und speichert Sternstunden die erforderlichen personenbezogenen Daten auf gesicherten Servern. Sternstunden behandelt alle Daten vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter.
Eine Mitteilung der Namen der Spender findet nur bei besonderen Sammelaktionen (vgl. FAQ "Spenden statt Schenken" und "Spenden im Trauerfall") statt und auch nur dann, wenn die betreffenden Spender dem nicht widersprochen haben.
Folgende Spenderdaten werden erhoben und gespeichert: Name, Anschrift, gegebenenfalls E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, Bankverbindung bzw. Kreditkartendaten.
Die Spenderdaten werden für folgendes verwendet:
Abwicklung der Spendenzahlung, Spendenbescheinigungen an die Spender, Dankesschreiben an die Spender.
Zur allgemeinen Datenschutzerklärung
Hinweis zur Verwendung des Sternstunden-Logos
Die Verwendung von Kennzeichen und Marken von Sternstunden e.V. (insbesondere des Sternstunden-Logos) kann nur nach vorheriger Einholung einer schriftlichen Genehmigung durch Sternstunden e.V. gestattet werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an: 089-839311 270 oder info@sternstunden.de.

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Wenn Sie noch Fragen haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.